Bitte warten..
Grundsätzlich können Sie täglich zu den Praxisöffnungszeiten Termine vereinbaren,dies empfiehlt sich auch bei akuten Erkrankungen. In Notfällen können Sie die Ordination auch ohne Voranmeldung aufsuchen.
Für planbare Untersuchungen ist jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Dazu zählen:
Bringen Sie Ihre e-card bei jedem Arztbesuch mit. Nur so können wir Ihren Versicherungsstatus feststellen.
Sollte Sie Ihre e-card doch einmal vergessen, müssen wir einen Einsatz von 30€ einheben. Sie bekommen den Betrag rückerstattet, wenn Sie die e-card im laufenden Quartal nachbringen.
Einige Medikamente benötigen eine chefärztliche Bewilligung, die wir über das ABS-System für Sie einholen. Für einen reibungslosen Ablauf bringen Sie bitte die dafür nötigen fachärztlichen Befunde, Laborwerte, etc. mit.
Um Wartezeiten aufgrund des Bewilligungsverfahrens zu verkürzen, empfehlen wir die Vorbestellung der ständig benötigten Medikamente per e- mail.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass andere Bestellungen, wie Überweisungen zum Röntgen, CT oder MR immer der persönlichen Rücksprache mit der Ärztin bedürfen und über e- mail nicht entgegengenommen werden.
Ebenso können wir andere Anfragen oder Befundauskünfte nicht per e- mail beantworten, da wir keine sichere Datenübertragung/ Verschlüsselung gewährleisten können.
Sie benötigen zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit eine Untersuchung am 1. Tag, an dem Sie nicht arbeiten können.In begründeten Fällen lässt sich die AU-Meldung um einen Werktag rückdatieren.
Die Einhaltung des Wiederbestelldatums ist verpfichtend.
Eine Ausstellung über Telefonkontakt oder Angehörige ist aufgrund der Bestimmungen der Krankenkassen nicht zulässig.
Ausnahmen betreffen die AU-Meldung nach Krankenhausaufenthalten mit vorliegendem Arztbrief.
Nach Durchführung von privaten Operationen, wie kosmetische oder zahnärztliche Eingriffe können wir keine Krankmeldung durchführen.
Für erkrankte Angehörige im selben Haushalt können sie eine Pflegefreistellung stunden oder tageweise beantragen, diese übermitteln sie ihrem Arbeitgeber.
Abgestimmt auf ihr Krankheitsbild wird nach ärztlicher Rücksprache ein Kurantrag erstellt, den sie bei den Sozialversicherungsträgern einreichen können.